Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Newekoo GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung
regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Newekoo GmbH (nachfolgend „Newekoo“) und Unternehmer
im Sinne von § 14 BGB, die bei Newekoo bestimmte Dienstleistungen bestellen (nachfolgend „Kunde“).
Newekoo und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

2. Der Kunde sichert zu, dass er in Deutschland ansässig sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist
und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.

3. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn Newekoo den Geschäftsbedingungen
des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

4. Mit dem Abschluss des jeweiligen Vertrages gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen
und vom Kunden als anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss/Vertragsgegenstand

1. Unsere Angebote und Leistungen (hierzu im Einzelnen § 4) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens
mit Entgegennahme der Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Die Darstellung
der Leistungen von Newekoo sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes
Angebot, sondern eine Aufforderung zu Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

2. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an Newekoo zum Abschluss eines Vertrages über die vom
Kunden bestellte Leistung dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Telefon bzw. E-Mail abgibt, erhält er von
Newekoo eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung).
Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert
diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei Newekoo eingegangen ist.

3. Ein Vertrag zwischen Newekoo und dem Kunden über die beauftragte Dienstleistung kommt erst dann zustande,
wenn Newekoo die Bestellung durch eine weitere E-Mail, per Telefax oder per Post an den Kunden
annimmt (Annahmeerklärung).

4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Newekoo und dem Kunden ist der schriftlich oder in
Textform geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle
Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen
von Newekoo vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien
werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen
ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder
Prokuristen sind die Mitarbeiter von Newekoo nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu
treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail,
sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

6. Newekoo behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen
sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen,
Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände
ohne ausdrückliche Zustimmung von Newekoo weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich
machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von
Newekoo diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten,
wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen
nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch
zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

7. Soweit Angestellte von Newekoo vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie
durch die Geschäftsleitung von Newekoo schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen Aufrechnungsverbot

1. Der Kunde zahlt an Newekoo die vereinbarte Vergütung entsprechend dem gewählten Vergütungsmodell eine
jährliche „Annual License Fee“ oder monatliche Abrechnung („Monthly License Fee“). Die „Annual License
Fee“ wird mit Vertragsbeginn für die Grundlaufzeit und danach mit Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit
jeweils im Voraus fällig, die „Monthly License Fee“ jeweils monatlich im Voraus. Eine Erhöhung der gebuchten
Nutzungseinheiten/Lizenzgröße („Upgrade“) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung („Downgrade“) ist nur mit
Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit. Ungeachtet des Datums des Inkrafttretens
des Upgrades, entspricht die Laufzeit der verbleibenden aktuellen Laufzeit und die Vergütung wird entsprechend
anteilig berechnet. Daneben wird noch eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von einem Drittel
der „Annual License Fee“ erhoben. Die Gesamtvergütung ist abhängig von der jeweiligen Lizenzgröße (Anzahl
der Nutzer). Für zusätzliche vom Kunden angefragte und von Newekoo erbrachte Leistungen gilt die jeweils aktuelle Preisliste
von Newekoo.

2. Rechnungen über einmalige oder individuelle Leistungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum
fällig.

3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Rechnungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, elektronisch versandt. Der Kunde hat sicherzustellen,
dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse stets verfügbar ist und dass er seine E-Mails regelmäßig abruft.
Rechnungen per E-Mail gelten als zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, Newekoo binnen drei Tagen nach Bekanntwerden
über geänderte Anschriften, E-Mail-Adressen sowie Steuernummern (insbesondere Umsatzsteueridentifikationsnummern)
schriftlich zu informieren. Bei Rechnungsstellung behält sich Newekoo eine Bonitätsprüfung
vor. Die Zahlung unserer Dienstleistung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender von uns angebotener Zahlungsmethode:
SEPA-Lastschriftverfahren: Bei diesem Verfahren ermächtigt der Kunde uns, Zahlungen/eine Zahlung von
seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kunde seinen Zahlungsdienstleister an, die
von uns auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. HINWEIS: Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei
die mit dem Zahlungsdienstleister des Kunden vereinbarten Bedingungen.

5. Einwände gegen Rechnungen hat der Kunde binnen fünf Werktagen nach Rechnungsstellung mindestens
in Textform geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

6. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, entstehen Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über
dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Newekoo kann den Zugriff auf den betroffenen Cloud Service,
mit dem sich der Kunde in Verzug befindet, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist bis
zur erfolgten Zahlung verweigern. Weitergehende Rechte Newekoo bleiben unberührt.

7. Die vereinbarte Vergütung gilt für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindest- bzw. der jeweiligen
Verlängerungslaufzeit, kann Newekoo die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit
Wirkung zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem
Kunden erhöhen. Der Kunde kann den Vertrag nach Erhalt der Anpassungserklärung zum Ende der laufenden
Vertragslaufzeit ordentlich kündigen (Ein-Monats-Frist, siehe § 8 Ziff. 1.). Wenn der Kunde nicht zum Ende der
laufenden Vertragslaufzeit kündigt, gilt die geänderte Vergütung als ab dem neuen (verlängerten) Vertragszeitraum
vereinbart. Hierauf weist Newekoo in der Anpassungserklärung hin.

8. Newekoo behält sich das Recht vor, je nach Leistungsumfang Zuschläge an Sams-, Sonn- und Feiertagen zu
berechnen. Die Zuschläge gliedern sich wie folgt: Samstagzuschlag: 50 %; Sonn- und Feiertagszuschlag: 100 %.

9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht
nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen.

§ 4 Vertragsgegenstand/Leistungen

I. Gegenstand des Vertrages

1. Newekoo erbringt gegenüber dem Kunden Cloud Services einschließlich Support.
Der Inhalt der Cloud Services bezeichnet die von Newekoo gemäß Auftragsbestätigung bereitgestellte On-
Deman-Lösung. Die Cloud Services umfassen je nach Vereinbarung:
Software as a Service („SaaS“) umfasst den cloud-basierten Zugang zur Arbeitsschutz-Software BGSafe,
die Newekoo bereitstellt. Der Kunde greift per Web oder über APIs darauf zu und muss die Software nicht
lokal installieren. Dies erfolgt auf Subscriptionsbasis (zeitlich befristetes Abonnement). Der SaaS Dienst kann
on-premise-Komponenten zum Betrieb im Unternehmen selbst enthalten, die sowie deren Updates durch den
Kunden heruntergeladen und installiert werden können („on-premise Service“).
Die Cloud Services werden in einem von Newekoo genutzten Rechenzentrum betrieben.
Vertragsgegenstand ist die Nutzung der SaaS-Dienste („Cloud-Dienste“) durch den Kunden in ihrer jeweils
aktuellen Version.

2. Die jeweils aktuellen Dokumentationen stehen in elektronischer Form auf der Webseite von Newekoo zur
Verfügung. Diese enthalten die jeweils auf den vertraglich vereinbarten Cloud-Dienst zutreffende Leistungsbeschreibung.

3. Es können weiterhin Beratungs- oder Dienstleistungen wie Customizing oder Schulungen zwischen den Parteien
vereinbart werden.

4. Sollten Cloud Services über mobile Anwendungen („Apps“) angeboten werden, unterliegt die Nutzung der
Apps eigenen Bedingungen, die beim Download der mobilen Anwendung per Zustimmung des Kunden vereinbart
werden.

5. In den Cloud Services können Verknüpfungen zu fremden Web-Services enthalten sein. Diese Vertragsbestimmungen
gelten nicht für solche Services, die nicht von Newekoo, sondern von Drittanbietern auf deren
Webseiten zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht und/oder für deren Nutzung
eine Registrierung bei Newekoo erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter
vor Inanspruchnahme der Dienste bereitgestellte Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Newekoo vermittelt
nur den technischen Zugriff auf diese Webs-Services.

II. Leistungen von Newekoo

1. Cloud Service mit dem Inhalt „Software as a Service“ („SaaS“) – BGSafe

a) Newekoo stellt den vereinbarten Cloud Service am Übergabepunkt zur Verfügung und räumt dem Kunden die
entsprechenden Nutzungsrechte nach § 6 ein. Die einzelnen Cloud-Dienste sind in der Bestellung/Auftragsbestätigung
definiert. Die Beschaffenheit und Funktionalität der jeweiligen Dienste ist in den zugehörigen Leistungsbeschreibungen
abgerufen werden können.
Um bei veränderten technischen Standards, rechtlichen Veränderungen oder sonstigen äußeren Faktoren stets
eine optimale Leistung anbieten zu können oder um technische Entwicklungen und Verbesserung des Services
zu erreichen, behält sich Newekoo Änderungen in zumutbarem Umfang vor, über die er den Kunden mit angemessener
Frist vor Inkrafttreten per E-Mail informieren wird.

b) Systemverfügbarkeit: Newekoo wird eine durchschnittliche monatliche Systemverfügbarkeit von mindestens
95 % für das Produktivsystem des Cloud Service aufrechterhalten, die in der für den Cloud-Dienst entsprechenden
geltenden Service Level Vereinbarung („SLA“) geregelt ist. Nichtverfügbarkeiten wegen Wartungsleistungen,
die im SLA näher beschrieben ist, gelten nicht als Unterbrechung der Systemverfügbarkeit.
Sind im SLA bei Nichterreichen der vereinbarten Systemverfügbarkeit Credit Points vereinbart und wird ein
Anspruch des Kunden nach dem im SLA enthaltenen Service Level Credit Verfahren durch Newekoo in mindestens
Textform bestätigt, erhält der Kunde eine Gutschrift auf die nachfolgende Rechnung, bzw., wenn nicht
möglich, eine Rückvergütung.

2. Konfiguration/Installation und Schulung

Der Kunde nimmt die Einrichtung des Cloud Services (Konfiguration/Datenmigration, bei on-premise Service
die Installation der Software) selbst vor. Newekoo schuldet kein »Customizing« (Anpassung und Parametrisierung)
oder Umprogrammierung der Cloud-Dienste nach Wünschen des Kunden. Auf Anfrage des Kunden erbringt
Newekoo solche Leistungen oder Schulung nach aktueller Preisliste.

3. Support

Newekoo erbringt folgende Supportleistungen:
Telefonischer oder elektronischer Beratungssupport innerhalb der Geschäftszeiten von Newekoo (werktags
8.00–18.00 Uhr).
Weiterentwicklungen (Updates) oder Funktionserweiterungen (Upgrades) der Software. Newekoo informiert
den Kunden über neue Updates und Upgrades per E-Mail. Diese werden grundsätzlich über das Kundenportal
zur Verfügung gestellt.
Weitere Leistungen können vereinbart werden. Im Falle, dass erbetene Unterstützungsleistungen nicht vom
vereinbarten Supportumfang gedeckt sind, ist Newekoo berechtigt, die erbrachten Dienstleistungen nach seiner
aktuellen Preisliste zu berechnen.

4. Wartung

Newekoo wird die Services in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten und die
dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten („Wartung“) durchführen. Die entsprechenden
Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen
oder Schäden durchgeführt. Newekoo führt Wartungsarbeiten vorzugsweise außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
(zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr) durch. Längere Unterbrechungen wegen Wartungsarbeiten werden
dem Kunden frühzeitig angezeigt. Wartungszeiten zählen nicht als Ausfallzeiten der Systemverfügbarkeit.
Wartungsleistungen beim Kunden erfolgen per Fernzugriff („Remote Desktop Sharing“) und werden mit dem
Kunden abgestimmt.

5. Testversionen

Für kostenlose Beta-, Test- oder Preview-Versionen von Cloud-Diensten („Testversionen“), die als unentgeltlich
gekennzeichnet sind und die mit eingeschränkter Funktionalität oder für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung
stehen, übernimmt Newekoo keinen Support. Sie unterfallen weiterhin nicht dem SLA oder der Gewährleistung.
Newekoo kann unentgeltliche Testversionen jederzeit einstellen.

6. „Software as a Service“ („SaaS“) – Leistungen

Unternehmensbezogene Unterweisungen, automatisierte Führerscheinkontrollen, digitale Unterschriften,
individuelle Betriebsanweisungen, digitaler Kundenordner mit internen Aushängen für Mitarbeiter,
Ergänzende Gefährdungsbeurteilungen, Eskalationsmanagementsystem

7. Persönliche Serviceleistungen

Erstellung betriebsbezogener Gefährdungsbeurteilungsvorlagen, Erstellung von Gefahrstoffverzeichnisvorlagen

Bei den vorgenannten Vorlagen (betriebsbezogene Gefährdungsbeurteilungsvorlagen und Gefahrstoffverzeichnisvorlagen)
handelt es sich lediglich um solche, die durch den Kunden ergänzt, geändert, vervollständigt und
unterzeichnet werden müssen.

Haftungshinweis:
Newekoo übernimmt keine Haftung für die rechtliche Unbedenklichkeit der erstellten Vorlagen. Es
liegt ausschließlich in dem Verantwortungsbereich des Kunden, etwa neu hinzukommende Gefahrstoffe,
die der Kunde bei der Durchführung seiner Arbeiten verwendet, das Gefahrstoffverzeichnis eigenständig
zu erweitern, insbesondere vor allem dann, wenn Newekoo keine Kenntnis von neu hinzukommenden
Gefahrstoffen hat.

Um die vorgenannten Vorlagen (Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis) für den Kunden
erstellen zu können, bedarf es einer Vor-Ort-Besichtigung durch Newekoo. Eine solche Besichtigung
stellt keine Begehung wie durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den §§ 3, 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes
(ASiG) dar, weil Newekoo insoweit nicht über die entsprechende Qualifikation verfügt.
Newekoo wird ausdrücklich nicht als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt. Für den Bereich des Arbeitsschutzes
ist allein der Kunde verantwortlich.

8. End of Life/EOL-Kündigung

Wenn ein Cloud Service vom Hersteller einer Drittsoftware nicht mehr weiterentwickelt und eingestellt oder
durch ein neues Produkt oder eine neue Lösung funktional ersetzt wird („End of Life2 – „EOL“), hat Newekoo
ein Sonderkündigungsrecht zur Teilkündigung des Supports für die betreffende Drittsoftware mit einer Kündigungsfrist
von sechs Monaten.

Sollte das EOL bei einer eigenen Software von Newekoo eintreten, kündigt der Anbieter dem Kunden den EOLZeitpunkt
mit einer Frist von mindestens sechs Monaten per E-Mail an. Die Ankündigung des EOL gilt als ordentliche
Kündigung des Supports für den entsprechenden Cloud-Dienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Newekoo informiert den Kunden in jedem Fall rechtzeitig über Möglichkeiten für Updates oder eine Migration
auf den neuen SaaS Service.

§ 5 Pflichten des Kunden

1. Die clientseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde ist dafür
verantwortlich, den unbefugten Zugang zu seinen Anlagen, Systemen und Netzwerken zu verhindern. Systeme
und Komponenten sollten nur dann an das Unternehmensnetzwerk oder das Internet angeschlossen werden,
wenn und soweit dies notwendig ist und geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Firewalls und
Netzwerksegmentierung) eingerichtet sind.

2. Bei on-premise-Service hat sich der Kunde über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Cloud Services und
ihre technischen Anforderungen (d.h. Datenbank, Betriebssystem, Hardware und Datenträger) zu informieren.
Er ist für eine ordnungsgemäße Installation und Konfiguration der Software auf seinen IT-Systemen verantwortlich.
Die Dokumentation enthält die Voraussetzungen zur clientseitig notwendigen IT-Umgebung und Einsatzbedingungen,
die der Kunde bereitzustellen und aufrechtzuerhalten hat. Auf Anfrage des Kunden wird Newekoo
den Kunden bei der Installation und der Konfiguration der Software entgeltlich nach seiner aktuellen Preisliste
unterstützen und den Kunden sowie die autorisierten Nutzer des Kunden (nachfolgend „Autorisierte Nutzer“) in
der Anwendung und Bedienung der Software schulen. Der Kunde hat während des Betriebs alle angemessenen
technischen Maßnahmen zur Zugriffsteuerung und Systemsicherheit zu ergreifen, um die Software und die
Dokumentation Newekoo zu schützen.

3. Der Kunde ist Eigentümer der kundenspezifischen eingespeisten oder mittels des SaaS hergestellten Daten. Er
ist für den Inhalt seiner Kundendaten und deren Erfassung im Cloud Service verantwortlich. Vom Kunden eingespeiste
Software oder Daten dürfen keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtwidrigen Inhalte enthalten.
Der Kunde hat seine in die Cloud eingespeisten Daten auf Risiken wie Viren, Würmer, Trojaner zu prüfen und
dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

4. Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsdaten (Kennwörter zur Authentifizierung z.B.
„User ID“ und Passwort usw.) geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte
Nutzer weiterzugeben. Der Kunde wird Newekoo unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht,
dass diese Zugangsdaten unberechtigten Personen offenbar geworden sein könnten.

5. Der Kunde hat regelmäßig Sicherungskopien von sämtlichen Daten zu erstellen, die mit dem SaaS erzeugt,
verwendet und/oder angewendet werden, um bei Verlust der Daten deren Rekonstruktion zu ermöglichen.

6. Der Kunde hat bei Nutzung der Software außerhalb von Deutschland die Ausfuhrkontrollgesetze des betreffenden
Landes und etwaige Exportverbote und Genehmigungserfordernisse zu beachten und letztere ggf. mit Newekoo
abzustimmen.

7. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

§ 6 Nutzungsrechte

1. Lizenzeinräumung: Alle Rechte an den Cloud Services – insbesondere das Urheberrecht und sonstige gewerblichen
Schutzrechte stehen ausschließlich Newekoo oder dessen Lizenzgebern zu. Newekoo räumt dem
Kunden während der Laufzeit das einfache, nicht-übertragbare, territorial unbeschränkte Recht zur Nutzung des
Cloud Service und der Dokumentation für den internen Geschäftsbetrieb gemäß den vertraglichen Bedingungen
für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Vertrages ein. Das Nutzungsrecht gestattet den Autorisierten Nutzern
des Kunden die SaaS-Dienste und Cloud-Services zu nutzen, insbesondere die Software und die Schnittstellen
der Softwareanwendungen (API) im vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang zu konfigurieren, zu nutzen
und bei on-premise Service herunterzuladen und zu installieren. Die Zugangsdaten für den Cloud Service
und die Cloud-Dienste dürfen nicht mehrfach genutzt oder von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden.
Soweit Newekoo neue Versionen der SaaS-Dienste oder Cloud-Services während der Laufzeit dieses Vertrages
bereitstellt, gilt die Lizenzeinräumung für diese entsprechend. Bei on-premise Service erlischt das Nutzungsrecht
des Kunden an der vorhergehenden Version der Software mit der Implementierung der neuen Version
zur Nutzung auf Produktivsystemen.

2. Lizenzbeschränkungen: Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde zu folgenden Handlungen
nicht berechtigt:
(i) die Cloud Services weiter- und/oder unterlizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig Dritten zugänglich zu
machen;
(ii) die Software von Newekoo mit eigenem „Mehrwert“ („Value-Add“) zu verbinden, um eine kommerzielle Lösung
herzustellen;
(iii) die Software ganz oder teilweise zu kopieren, dekompilieren, disassemblieren, übersetzen oder rückentwickeln
(Reverse Engineering) oder anderweitig der Software den Quellcode oder Algorithmen oder Verfahren zu
entnehmen, außer wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen zulässig ist (etwa § 69d UrhG), oder technische
Beschränkungen in der Software zu umgehen;
(iv) die Cloud Services zu ändern, anzupassen oder abgeleitete Werke von der Software zu erstellen;
(v) Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder sonstige Schutzvermerke aus den Cloud Services zu entfernen;
(vi) die Cloud Services in einer Weise zu nutzen, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere keine
Informationen und Daten übermitteln, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen, oder in einer
Weise zu nutzen, die den Betrieb oder die Sicherheit des Cloud Service gefährdet, etwa die Integrität oder
Sicherheit eines Netzwerks oder Systems beeinträchtigt oder verletzt, die Filter umgeht, oder die Viren oder
Malwarecodes sendet.

Der Kunde wird seine Autorisierten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses
Vertrages einzuhalten.

3. Der Kunde ist für die Überwachung der Nutzung des Cloud Service verantwortlich und meldet Newekoo unverzüglich
schriftlich jede Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus geht. Der Kunde
ist in diesem Fall verpflichtet, entsprechende Lizenzen auf Basis der zum Zeitpunkt des Zukaufs jeweils gültigen
Preisliste von Newekoo rückwirkend auf den Zeitpunkt der vertragswidrigen Nutzung zu erwerben bzw. für den
unberechtigten Nutzungszeitraum nachzuvergüten. Newekoo ist berechtigt, die Nutzung der vertragsgegenständlichen
Cloud Services mindestens einmal jährlich sowie aus begründetem Anlass zu überprüfen. Dies
erfolgt entweder über entsprechende Überprüfungstools von Newekoo oder auf Anfrage des Providers hat der
Kunde hierzu eine Selbstauskunft zu erteilen.

4. Vertragswidrige oder unrechtmäßige Nutzung: Bei vertragswidriger oder unrechtmäßiger Nutzung der Cloud-
Dienste durch den Kunden kann Newekoo den Zugang zum Cloud Service nach dem Angemessenheitsgrundsatz
vorübergehend einschränken oder ganz aussetzen, insbesondere, wenn ein unautorisierter Benutzer die
Cloud-Dienste in Anspruch nimmt sowie zur Schadensabwehr, wenn sich die unrechtmäßige Nutzung nachteilig
auf den Cloud Service, auf andere Kunden von Newekoo oder Rechte Dritter auswirken könnte. Newekoo benachrichtigt
den Kunden per E-Mail unverzüglich über eine solche Beschränkung oder Aussetzung, wenn sachgerecht,
vorab. Der vorstehende Abschnitt gilt entsprechend für die Sperrung von Schnittstellen (APIs), die
Newekoo dem Kunden zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung stellt.

5. Subunternehmer: Der Kunde gewährt Newekoo und dessen Subunternehmern das einfache Nutzungsrecht
an den vom Kunden in die Cloud eingespeisten Daten und/oder Kundensoftware, ausschließlich und nur soweit
erforderlich zum Zweck der Erbringung der Cloud Services, insbesondere zur Erstellung von Backup-Kopien,
zur Durchführung von Supportmaßnahmen und Application Security Tests, die im Rahmen der Informationssicherheit
notwendig sind.

6. Der Kunde wird bei Einspeisung eigener Software in die Cloud-Plattform sicherstellen, dass er vom Lizenzgeber
dieser Software die entsprechenden Vervielfältigungsrechte für die Nutzung innerhalb eines Cloud-Dienstes
erhalten hat. Er stellt Newekoo von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm in die Cloud eingespeisten
und dort gespeicherten Daten beruhen, frei und ersetzt Newekoo sämtliche notwendigen Kosten, die diesem
wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

§ 7 Datenmigration

1. Während der Laufzeit des Cloud Service hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, auf seine eingebrachten oder
mittels des SaaS erzeugten Daten zuzugreifen, diese zu entnehmen und in einem Standardformat zu exportieren.
Newekoo stellt auf der Cloudplattform bestimmte Extraktions-Tools hierfür bereit. Abruf und Export können
technischen Voraussetzungen und Beschränkungen unterliegen, die in der Dokumentation beschrieben sind.
Newekoo und Kunde können sich nötigenfalls auf eine bestimmte Methode zum Zugriff auf und den Export der
Daten durch den Kunden verständigen.

2. Nach Vertragsende bietet Newekoo dem Kunden für den Zeitraum von einem Monat nach Beendigung an, die
auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger vor Löschung zur
Verfügung zu stellen. Nimmt dies der Kunde nicht in Anspruch, löscht oder überschreibt Newekoo die auf den
Cloud Servern verbliebenen Kundendaten, es sei denn, deren Aufbewahrung ist nach geltendem Recht vorgeschrieben.
Die aufbewahrten Daten unterliegen den vereinbarten Vertraulichkeitsregeln.

§ 8 Laufzeit, Kündigung

1. Die Mindestlaufzeit sowie die Verlängerungslaufzeit des jeweiligen Cloud Service ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Der Vertrag läuft zunächst für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit
verlängert sich der Vertrag automatisch um die vertraglich vereinbarte Verlängerungslaufzeit, sofern er nicht
von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeitende
gekündigt wird.

2. Eine außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit mindestens der
Textform.

3. Mit Vertragsende endet das Recht des Kunden zur Nutzung des jeweiligen Cloud Services und damit seine
Zugriffsmöglichkeit darauf. Es gilt § 7 Ziff. 2.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von Newekoo in Durchführung dieses Vertrags
eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.

§ 10 Gewährleistung, Höhere Gewalt

1. Newekoo gewährleistet, dass der Cloud-Service während seiner Laufzeit die in der Dokumentation vereinbarten
Spezifikationen erfüllt und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt. Für
die Beschaffenheit der Funktionalität der Cloud Services ist die Beschreibung in der Dokumentation abschließend
maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit schuldet Newekoo nicht.
Newekoo leistet keine Gewähr dafür, dass der Cloud Service für die Geschäftsabläufe des Kunden geeignet
ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich von der Geeignetheit der bestellten Leistung für seine Anwendungszwecke
zu überzeugen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Mangel Newekoo unverzüglich schriftlich unter detaillierter Beschreibung
des Mangels anzuzeigen.

Voraussetzung für die gesetzlichen Mängelansprüche ist, dass die Tauglichkeit des Cloud Service zum vertragsgemäßen
Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert ist. Newekoo wird einen Mangel innerhalb angemessener
Frist beseitigen. Newekoo ist berechtigt, den Mangel durch eine Workaround-Lösung zu umgehen,
wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist, die Nutzbarkeit des
Service gegeben ist und die Lösung dem Kunden zumutbar ist.

3. Soweit Leistungsstörungen und Abhilfemaßnahmen in einem SLA definiert sind, sind die jeweiligen Abhilfemaßnahmen
abschließend für die betroffene Leistungsstörung definiert. Sind Service Levels auf die betroffene Leistungsstörung
nicht anwendbar, richtet sich die Gewährleistung, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung
getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a
Absatz 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, außer bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch Newekoo.
Ebenso sind Ansprüche wegen solcher Mängel ausgeschlossen, die auf Nutzung unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen
oder einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruhen.

5. Störungen, die aufgrund von
(i) unsachgemäßer oder vertrags- oder rechtswidriger Nutzung oder Modifizierung der Software und Cloud Services;
(ii) unterlassener Installation von Updates;
(iii) kundenseitiger Schadsoftware oder Viren;
(iv) Software oder Hardware Dritter bzw. Nichtwartung derselben in der Verantwortung des Kunden; oder
(v) durch Add-Ons entstanden sind, stellen keinen Mangel dar. Sie können auf Anfrage des Kunden nach aktueller
Preisliste von Newekoo beseitigt werden, sofern ihm dies technisch möglich ist.

6. Newekoo ist nicht verantwortlich für einen Verzug oder die Nichterfüllung einer Verpflichtung nach dieser
Vereinbarung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser
Vereinbarung entstehen und die außerhalb seiner angemessenen Kontrollierbarkeit liegen, wie Streiks, Blockaden,
Krieg, Terrorismus, Aufstände, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien (»Höhere Gewalt«),
wenn Newekoo nicht in der Lage ist, die Höhere Gewalt zu angemessenen Kosten zu verhindern oder zu
beseitigen. In diesem Fall werden die Parteien für die Dauer der Höheren Gewalt einschließlich einer angemessenen
Anlaufphase von ihren gegenseitigen Leistungspflichten hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils
frei. Verbindliche Termine verschieben sich entsprechend.

§ 11 Subunternehmer

Newekoo ist es gestattet, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Bei Verarbeitung von personenbezogenen
Daten des Kunden im Auftrag durch einen Unterauftragnehmer richtet sich der Einsatz nach dem zwischen
dem Kunden und Newekoo abgeschlossenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 12 Schutzrechte Dritter

1. Freistellung: Schutzrechte Dritter in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten im Staat des Lieferortes
(Standort) zustehen, bei Softwareservices ggf. die Empfängerstaaten des vertragsgemäßen Einsatzes. Newekoo
wird den Kunden gegen jeden Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung freistellen, verteidigen und schadlos
halten.
Der Kunde wird hierbei
(i) Newekoo unverzüglich schriftlich über jeden solchen Anspruch informieren;
(ii) Newekoo erlauben, die Verteidigung und alle damit zusammenhängenden Verhandlungen zur Regelung zu
kontrollieren und
(iii) Newekoo solche Informationen und Unterstützung bereitstellen, die für die Verteidigung oder Regelung des
Anspruchs erforderlich sind.

2. Ausnahmen: Newekoo haftet nicht für Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen aufgrund oder infolge von
(i) unbefugter Benutzung, Reproduktion oder Verbreitung der Software;
(ii) Modifikation der Software ohne Zustimmung von Newekoo;
(iii) Nutzung der Software zusammen mit anderen Systemkomponenten, die nicht von Newekoo bereitgestellt
oder in der Dokumentation als geeignete Systemumgebung freigegeben sind;
(iv) Nutzung einer älteren Version der Software, sofern die Nutzung des Updates den Anspruch vermieden hätte
und das Update kostenlos zur Verfügung gestellt wurde; oder
(v) Verknüpfung mit Komponenten von Dritten, sofern ursächlich für die Schutzrechtsverletzung.

3. Rechtsbehelfe: Im Falle oder nach Ermessen von Newekoo bei Vorliegen eines möglichen Anspruchs wegen
einer Schutzrechtsverletzung kann Newekoo nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder:
(i) dem Kunden das zur vertragsgemäßen Nutzung der Software notwendige Nutzungsrecht verschaffen;
(ii) die Software ersetzen oder so ändern, dass sie kein Recht mehr verletzt und im Wesentlichen die gleichen
Funktionen behält; oder
(iii) soweit die vorgenannten Rechtsbehelfe nach (i) und (ii) nicht in angemessener Weise von Newekoo erwirkt
werden können, die Lizenzen für die betroffene Software kündigen und dem Kunden die anteilige bereits bezahlte
Annual License Fee erstatten.

§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Soweit sich die Vertragsparteien Geschäftsgeheimnisse zur Erfüllung des Vertragszwecks zur Verfügung stellen,
verpflichtet sich jede Partei, alle ihr indirekt oder direkt zur Kenntnis gekommenen Geschäftsgeheimnisse
zeitlich unbegrenzt strikt vertraulich zu behandeln und diese nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages
zu verwenden.

2. Die Geschäftsgeheimnisse dürfen nur gegenüber denjenigen Personen offengelegt werden, die Zugang zu den
Geschäftsgeheimnissen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen und die offenlegende Partei wird ihnen
die in diesem § 13 geregelten Geheimhaltungsbestimmungen auferlegen. Jede der Vertragsparteien wird den
Verlust oder unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich
mitteilen. Dies gilt auch bei Raub, Einbruch, Diebstahl und ähnlichen Vorkommnissen.

3. Jede Partei wird nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene technische Sicherheitsmaßnahmen zum
Schutz der Geschäftsgeheimnisse ergreifen, und sie durch angemessene und geeignete Geheimhaltungs- und
Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Missbrauch Dritter und vor Verlust sichern und es unterlassen,
die Geschäftsgeheimnisse selbst oder durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten oder nachzubauen, insbesondere
nicht rückzubauen oder rückzuübersetzen, etwa durch Dekompilierung oder sog. Reverse Engineering.

4. Newekoo als Verantwortliche Stelle erfüllt seine datenschutzrechtlichen Informationspflichten durch Bereitstellung
seiner Datenschutzhinweise. In der Datenschutzinformation des Anbieters, abrufbar unter
https://bgsafe.de/datenschutz/ sind die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten beschrieben.
Zusätzlich können sie per E-Mail, telefonisch oder postalisch unter den im Impressum aufgeführten Angaben
als digitales Dokument oder in Papierform angefordert werden.

5. Beide Vertragsparteien werden die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten, insbesondere
die im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit verpflichten. Die
Parteien werden alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, Datenschutz
und Datensicherheit in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten.

6. Verarbeitet Newekoo im Rahmen der Cloud Services personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag, ist er
Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Ziffer 8 DSGVO. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall einen
gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, § 62 BDSG abschließen. Als Datenverarbeiter
ergreift Newekoo gemäß anwendbarem Datenschutzrecht geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Cloud Service.

§ 14 Haftung

1. Newekoo haftet unbegrenzt für die von ihm einschließlich seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen
Garantie, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und nach dem
Produkthaftungsgesetz.

2. Im Ãœbrigen haftet Newekoo wie folgt:

a) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Newekoo nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
und nur so weit der Schaden vorhersehbar war und mit einem Schaden der vorliegenden Art typischerweise
gerechnet werden musste, in dem unter nachfolgendem lit.

b) bestimmten Umfang. Wesentlich sind
solche Vertragspflichten, deren Beachtung notwendige Voraussetzung für die Durchführung des Vertrags
ist, oder deren Verletzung die Zweckerreichung des Vertrags gefährdet und der Vertragspartner berechtigterweise
auf die Einhaltung der betroffenen Pflicht vertrauen durfte.

b) Die Parteien sind sich einig, dass der vorhersehbare vertragstypische Schaden der hälftigen Jahresvergütung
für den Cloud Service entspricht. Die Haftung für sonstige mittelbare oder Folgeschäden und entgangenen
Gewinn ist hierbei ausgeschlossen. Ein Mitverschulden des Kunden ist auf die Höhe eines etwaigen
Schadensersatzanspruches anzurechnen.

c) Für fahrlässig verursachte Datenverluste haftet Newekoo nur auf den typischen Wiederherstellungsaufwand,
der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung
erforderlich gewesen wäre.

d) Minderung kann der Kunde nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen geltend machen, wobei
auf Grund der unbestrittenen oder festgestellten Minderung überzahlte Beträge nach dem allgemeinen Bereicherungsrecht
von Newekoo zurückverlangt, werden können. Für nicht unter Vorbehalt bezahlte Beträge
gilt § 814 BGB.

§ 15 Schlussvorschriften

1. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Einseitige, empfangsbedürftige Erklärungen
oder Anzeigen des Kunden bedürfen nur der Textform, es sei denn, dass das jeweils maßgebliche Recht
für den Einzelfall eine strengere Form vorschreibt.

2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Newekoo ist, soweit
der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, Berlin.

4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss werden,
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Übrigen werden die Parteien
anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen,
die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder
möglich ist. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.


Februar 2024
AGB erstellt von Rechtsanwalt Karlheinz Roth in Zusammenarbeit mit yourXpert.

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